Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.1968 - II C 26.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2063
BVerwG, 07.03.1968 - II C 26.67 (https://dejure.org/1968,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1968 - II C 26.67 (https://dejure.org/1968,2063)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1968 - II C 26.67 (https://dejure.org/1968,2063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,2063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung zu Unrecht bewilligter Beihilfeleistungen - Absehen von der Rückforderung von Beihilfeleistungen aus Billigkeitsgründen - Begriff der Berufsausbildung - Vorbereitungsdienst für den Beruf einer Handarbeitslehrerin und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 189.60
    Auszug aus BVerwG, 07.03.1968 - II C 26.67
    Auch eine selbständige, nicht von hierzu bestellten Ausbildungspersonen überwachte Tätigkeit, die der Erreichung des Berufszieles dient, kann im Rahmen der "Berufsausbildung" liegen, sogar dann, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb der zur Erreichung des Berufszieles erforderlichen Mindestzeit ausgeübt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG II C 189.60 - [Buchholz BVerwG 237.90, § 174 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1]).

    Bei der Abgrenzung des Begriffs "Berufsausbildung" ist nämlich die gesamte Zeit, die tatsächlich zum Erwerb von Kenntnissen für den erstrebten Beruf oder zur Erreichung einer weiteren Stufe der Berufsausbildung aufgewendet wird, als Berufsausbildung anzusehen, sofern dies nicht außerhalb des üblichen und vernünftigen Rahmens liegt (vgl. hierzu ebenfalls Urteil BVerwG II C 189.60 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1968 - II C 26.67
    Nur in diesem Falle läge eine echte Lücke des Gesetzes vor, die hier vom Richter zugunsten des Beklagten auszufüllen wäre (vgl. BVerwGE 11, 263 [264] und die dort aufgeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 17.10.1963 - VIII C 113.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1968 - II C 26.67
    Auch der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1963 - BVerwG VIII C 113.63 - [Buchholz BVerwG 235, § 18 BBesG Nr. 6] - ebenso wie das Berufungsgericht zu Art. 18 Abs. 2 BayBesG 58 - aus dem Sinn und Zweck der Weitergewährung des Kinderzuschlags für die in der Ausbildung befindlichen Kinder den Schluß gezogen, daß § 18 Abs. 2 BBesG (ursprüngliche Fassung) mit dem Begriff "Berufsausbildung" nicht eine Tätigkeit erfasse, für die echtes Arbeitsentgelt gewährt wird, obwohl im Wortlaut des Gesetzes kein Anhaltspunkt dafür gegeben ist.
  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 B 78.78

    Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensmängeln - Rügeverlust durch

    Mit dem Vorbringen, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des Begriffs der Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung in § 18 Abs. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 993) in der Fassung vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1281) - BBesG 1971 - sei geboten, weil eine höchstrichterliche Klärung dieser Rechtsfragen bisher nicht erfolgt sei, die beiden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1962 - BVerwG 2 C 189.60 - (Buchholz 237.90 § 174 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1) und vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 26.67 - (Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 11) zu abweichenden Sachverhalten ergangen seien und sich überdies die Verhältnisse im Bereich des Hochschulstudiums seitdem erheblich geändert hätten, ist keine konkrete, der Klärung im Revisionsverfahren bedürftige Rechtsfrage dargetan.

    Das angefochtene Berufungsurteil weicht auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 26.67 - (Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 11) ab.

    Die Beschwerde verkennt offenbar, daß das Berufungsgericht das fünfsemestrige ... des Sohnes des Klägers als noch "im üblichen und vernünftigen Rahmen" (Urteil vom 7. März 1968, a.a.O.) der angestrebten ... Ausbildung befindlich angesehen hat.

  • BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67

    Verzögerte Ausbildung durch Wehrdienst auf Zeit - Anspruch auf Kinderzuschlag bei

    Der Gesetzgeber hat aber gerade nicht in jedem einzelnen Falle die Feststellung verlangt, daß das Beamtenkind nicht über ein eigenes Einkommen verfügt, sondern er hat in generalisierender Betrachtungsweise typische Tatbestände für die Gewährung des Kinderzuschlages aufgestellt (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1966 [BVerwGE 25, 123, 125 [BVerwG 13.10.1966 - VIII C 43/65]] und vom 7. März 1968 - BVerwG II C 26.67 -).

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat für den zeitlichen Geltungsbereich dieser Fassung des § 18 Abs. 2 BBesG durch Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG II C 26.67 - entschieden, daß es für die Gewährung von Kinderzuschlag nicht darauf ankommt, ob das Beamtenkind für eine Tätigkeit, die es im Rahmen der Berufsausbildung ausgeübt hat, Arbeitsentgelt erhalten hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht